Bei der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wird das Stromnetz ständigen Schwankungen ausgesetzt, je nachdem wie viel Strom gerade produziert wird. Zu Spitzenzeiten kann es vorkommen, dass mehr Strom in das Netz eingespeist wird als verbraucht werden kann.
Als Netzbetreiber sind wir dafür verantwortlich, dass das Netz stabil bleibt und es zu keiner Überlastung und Unterlastung kommt. Deshalb werden Erzeugungsanlagen und deren Einspeiseleistung durch das Netzsicherheitsmanagement überwacht. Die Einbindung von dezentralen Erzeugungsanlagen in das Netzsicherheitsmanagement ist gesetzlich in § 9 des EEG verankert.
Die vorübergehende Einschränkung der Einspeiseleistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in das Stromnetz wird als Einspeisemanagement bezeichnet. Die Einspeiseleistung der Anlagen kann dabei vom Netzbetreiber bei Bedarf vorübergehend reduziert oder unterbrochen werden.