Einspeisemanagement

Bei der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wird das Stromnetz ständigen Schwankungen ausgesetzt, je nachdem wie viel Strom gerade produziert wird. Zu Spitzenzeiten kann es vorkommen, dass mehr Strom in das Netz eingespeist wird als verbraucht werden kann.

Als Netzbetreiber sind wir dafür verantwortlich, dass das Netz stabil bleibt und es zu keiner Überlastung und Unterlastung kommt. Deshalb werden Erzeugungsanlagen und deren Einspeiseleistung durch das Netzsicherheitsmanagement überwacht. Die Einbindung von dezentralen Erzeugungsanlagen in das Netzsicherheitsmanagement ist gesetzlich in § 9 des EEG verankert.

Die vorübergehende Einschränkung der Einspeiseleistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in das Stromnetz wird als Einspeisemanagement bezeichnet. Die Einspeiseleistung der Anlagen kann dabei vom Netzbetreiber bei Bedarf vorübergehend reduziert oder unterbrochen werden.

Hier Formular Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung Einspeisemanagement herunterladen

Was ist das Einspeisemanagement?

Nach § 9 EEG müssen sich alle Anlagen mit einer Leistung von über 100 kW am Netzsicherheitsmanagement beteiligen. Diese Anlagen sind mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber die Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung reduzieren kann. 

Photovoltaikanlagen müssen unabhängig der installierten Leistung am Einspeisemanagement teilnehmen. Jedoch kann bei Photovoltaikanlagen bis einschließlich 25 kW alternativ die Einspeiseleistung dauerhaft auf 70 Prozent der Erzeugungsleistung eingeschränkt werden.

Gut zu wissen!

Bestellung Funkrundsteuerempfänger

Für die Steuerung von Anlagen bis zu 950 kW installierter Leistung wird ein Funkrundsteuerempfänger benötigt. Dieser ermöglicht die Einspeiseleistung zu regeln. Einfach Datei herunterladen, ausfüllen und an technik-einspeiser [at] ew-netze.de absenden.

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Fernauslesbare Lastgangmessung für Anlagen größer 100 kW

Anlagen mit einer Anlagenleistung größer 100 kW müssen zusätzlich mit einer fernauslesbaren Lastgangmessung ausgestattet sein. So ist jederzeit eine Ist-Leistung abrufbar. Der Einbau erledigt der beauftragte Elektrofachbetrieb für Sie.

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