Hinweis zur Genehmigung Wandlermessschrank
Bei Anlagen größer 44 Ampere oder ≥ 30 kVA (SH-Schalter max. 50 Ampere) muss durch eine konzessionierte Elektrofachkraft die digitale Anfrage "Freigabe Messschrank" ausgeführt werden. (zu finden in Bestätigungs-E-Mail der Anmeldung oder im Installateurportal)
Hinweis zur Genehmigung Zähleranschlusssäule
Bei der Montage einer Zähleranschlusssäule muss durch eine konzessionierte Elektrofachkraft die digitale Anfrage "Freigabe Messschrank" ausgeführt werden. (zu finden in Bestätigungs-E-Mail der Anmeldung oder im Installateurportal)
Hinweis zu Funkrundsteuerempfänger (FRE) / Fernwirktechnik
Bei Anlagen mit einer Gesamtleistung von ≥ 25 kW und < 500 kW ist ein FRE erforderlich.
Die einmaligen Kosten für den FRE betragen 389,00 €/Stück inklusive Mehrwertsteuer.
Der Einbau erfolgt am Einsatzort eigenverantwortlich durch den Aufraggeber und gemäß "Technische Mindestanforderungen Einspeisemanagement nach § 9 EEG".
Ab 500 kW ist eine Anbindung per Fernwirktechnik erforderlich.
Registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.
Registrieren Sie sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Wir haben für Sie das Wichtigste dazu zusammengestellt.