Der schnelle Überblick zur Marktkommunikation und Netzentgelten! Du bist Lieferant oder Messstellenbetreiber? Hier findest du die Themen im Überblick und die wichtigsten Daten im Downloadbereich.
Der Lieferantenrahmenvertrag/Netznutzungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Lieferant oder einem Letztverbraucherin bzw. einem Letztverbraucher und Verteilnetzbetreiber.
Der Messstellenvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Messstellenbetreiber und Verteilnetzbetreiber.
DATENAUSTAUSCH
Der elektronische Datenaustausch mit E-Werk Netze GmbH & Co. KG erfolgt gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Für die 1:1 Marktkommunikation mittels EDIFACT-Nachrichten stehen ausschließlich die nebenstehenden E-Mail-Adressen sowie der Übertragungsweg AS4 (Applicability Statement 4) zur Verfügung.
Anfragen bitte an das Team Energiedatenmanagement (siehe unten) richten.
ILN 9900366000002 für die Marktfunktion Verteilnetzbetreiber: 9900366000002 [at] mako.seeburger.cloud (9900366000002[at]mako[dot]seeburger[dot]cloud)
ILN 9910634000006 für die Marktfunktion Messstellenbetreiber: 9910634000006 [at] mako.seeburger.cloud (9910634000006[at]mako[dot]seeburger[dot]cloud)
ILN 9906109000001 für die Marktfunktion Bilanzkreisverantwortlicher: 9906109000001 [at] mako.seeburger.cloud (9906109000001[at]mako[dot]seeburger[dot]cloud)
Der Netzbetreiber E-Werk Netze GmbH & Co. KG stellt das Stromversorgungsnetz gegen Entgelt zur Nutzung zur Verfügung. Die Preisblätter werden – mit Ausnahme des Referenzpreisblatts – jährlich aktualisiert.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt vereinbaren.
Ein individuelles Netzentgelt kann beantragt werden bei:
Die Vereinbarung muss durch den Letztverbraucher bis spätestens 30. September des jeweiligen Kalenderjahres bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden.
Die folgenden Hochlastzeitfenster gelten für die atypische Nutzung:
Für singuläre genutzte Betriebsmittel kann ebenfalls ein individuelles Netzentgelt vereinbart werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen, reichen Sie Ihre Anfrage bitte bis spätestens 01. September des jeweiligen Jahres bei uns ein.
Bitte senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail an: regulierungsmanagement [at] ew-netze.de (regulierungsmanagement[at]ew-netze[dot]de)
Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. Die Bundesnetzagentur erarbeitet derzeit im Rahmen des Verfahrens AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom) die zukünftige Systematik der Stromnetzentgelte. Welche Regelungen die heutigen individuellen Netzentgelte ab dem Jahr 2029 ersetzen werden, ist derzeit noch nicht abschließend festgelegt.
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