Temporär Erreichbarkeit von Team Anschlusswesen nur vormittags von 8-12 Uhr.
Grund: Urlaubszeit und krankheitsbedingte Ausfälle - wir bitten um Ihr Verständnis.
Uns liegt eine sichere Stromversorgung am Herzen. Bei Planung und zur Installation wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallationsbetrieb. In der Regel übernimmt dieser die Anmeldung der Ladeeinrichtung für Sie.
Temporär Erreichbarkeit von Team Anschlusswesen nur vormittags von 8-12 Uhr.
Grund: Urlaubszeit und krankheitsbedingte Ausfälle - wir bitten um Ihr Verständnis.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind nach §14 a EnWG nicht mehr genehmigungspflichtig.
Voraussetzungen hierfür sind:
Ist die Leistung des Hausanschlusses nicht ausreichend, muss eine Leistungserhöhung beantragt werden.
Hinweis zur Inbetriebsetzung
Zukünftig kann eine Inbetriebsetzung für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nur noch über das Installateurportal erfolgen. Die Voraussetzungen um eine Inbetriebsetzung digital einzureichen, sind zum einen eine gültige Konzession (Überlandwerk- / fremd-gelistet) und eine Registrierung in unserem Installateurportal.
Informationen zur steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finden Sie hier.
Bildnachweis:
Keba