Die E-Werk Netze GmbH & Co. KG ist als Betreiberin eines Elektrizitätsversorgungsnetzes gemäß § 19 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kundinnen und Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen festzulegen und zu veröffentlichen. Diese Anforderungen betreffen die Auslegung und den Betrieb der jeweiligen Anlagen.