Alle technischen Anschlussbedingungen. Verschaffen Sie sich einen Überblick.

 

Die E-Werk Netze GmbH & Co. KG ist als Betreiberin eines Elektrizitätsversorgungsnetzes gemäß § 19 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kundinnen und Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen festzulegen und zu veröffentlichen. Diese Anforderungen betreffen die Auslegung und den Betrieb der jeweiligen Anlagen.

Hier können Sie alle technischen Anschlussbedingungen herunterladen.

Anschlüsse an das Elektrizitätsversorgungsnetz beim E-Werk Netze GmbH & Co. KG sind nur unter Einhaltung von technischen Mindestanforderungen zulässig. Alle Bedingungen können Sie hier herunterladen.

Downloads Niederspannung

Gemäß § 19 Abs. 1 EnWG sind Betreiberinnen und Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet, Ergänzungen im Sinne des § 19 Abs. 1a EnWG zu begründen und auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für die Niederspannung der E-Werk Netze GmbH & Co. KG stehen nicht im Widerspruch zu den allgemeinen technischen Mindestanforderungen nach § 19 Abs. 4 EnWG. Etwaige Konkretisierungen und Ergänzungen sind dem jeweiligen Abschnitt der TAB zu entnehmen. Diese Ergänzungen sind auf die Anschlussprozesse der E-Werk Netze GmbH & Co. KG abgestimmt und dienen der Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungsnetzes. Darüber hinaus können Rechtsvorschriften oder andere gesetzliche Vorgaben, beispielsweise die NELEV oder die EAAV, ergänzende Regelungen innerhalb der TAB erforderlich machen.

Ergänzungen Niederspannung

Hinweis zu Kapitel 11 „Auswahl von Schutzmaßnahmen“:
Wir weisen darauf hin, dass nach VDE-AR-N 4100 für Neubauten von Wohngebäuden eine Erdungsanlage erforderlich ist. Ergänzend hierzu legt die DIN 18015-1:2020-05, Abschnitt 7, fest, dass bei Erdungsanlagen, die nicht nach DIN 18014 ausgeführt werden, deren Gleichwertigkeit sicherzustellen ist. Dies gilt auch im Netzgebiet der E-Werk Netze GmbH & Co. KG.

Weitere Informationen hierzu können auf der Homepage des VDE|FNN eingesehen werden.

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Allgemeine  Bedingungen und Preise zum Anschluss in der Niederspannung

Allgemeine Bedingungen (StromGVV)

Allgemeine Bedingungen (StromGVV)
Grund- und Ersatzversorgung in der Niederspannung

 

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