Auf dieser Seiten erfahren Sie alle Anpassungen des Verfahrens zur Vergabe von Netzanschlüssen.
Warum wird das Verfahren angepasst?
Nachfrage nach zusätzlichen Netzanschlusskapazitäten steigt deutlich schneller als verfügbare Kapazitäten geschaffen werden können. Gleichzeitig müssen Netzanschlüsse nach gesetzlichen Vorgaben transparent, diskriminierungsfrei und nachvollziehbar vergeben werden.
Mit der Anpassung des Verfahrens:
Was ändert sich konkret?
Die Nachfrage nach Netzanschlusskapazitäten ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Gleichzeitig sind die verfügbaren Kapazitäten in Teilen unseres Netzgebiets aufgrund bestehender Netzengpässe begrenzt.
Um freie Netzkapazitäten fair, transparent und diskriminierungsfrei zu vergeben, passen die E-Werk Netze ihr Verfahren zur Vergabe von Netzanschlüssen an.
Was bedeutet das für Kunden?
Für die meisten Kunden ändert sich nicht.
Änderungen gelten für...
Diese Anfragen werden künftig gesammelt und nach den festgelegten Kriterien bewertet. Dadurch werden Netzkapazitäten bevorzugt an Projekte vergeben, die besonders konkret und realisierungsnah sind.
Keine Änderungen für...
In diesen Fällen gelten weiterhin die bestehenden Netzanschlussprozesse.
Zur Daseinsvorsorge zählen Einrichtungen und Vorhaben, die für die Versorgung und das öffentliche Leben von besonderer Bedeutung sind. Für diese Anfragen bleibt die bevorzugte Vergabe nach dem Windhundprinzip bestehen.
Nein. Die Anpassungen betreffen die Vergabe neuer Netzanschlusskapazitäten beziehungsweise Leistungserhöhungen.
Nein. Für EEG- und KWKG-Anlagen ergeben sich durch das neue Verfahren keine Änderungen.
Das erste stichtagsbezogene Vergabeverfahren ist zum 31.12.2026 vorgesehen.