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Anpassung Netzanschlussverfahren

Auf dieser Seiten erfahren Sie alle Anpassungen des Verfahrens zur Vergabe von Netzanschlüssen.

Warum wird das Verfahren angepasst?

Nachfrage nach zusätzlichen Netzanschlusskapazitäten steigt deutlich schneller als verfügbare Kapazitäten geschaffen werden können. Gleichzeitig müssen Netzanschlüsse nach gesetzlichen Vorgaben transparent, diskriminierungsfrei und nachvollziehbar vergeben werden. 

Mit der Anpassung des Verfahrens:

  • schaffen wir eine einheitliche und rechtssichere Grundlage für die Vergabe von Netzanschlusskapazitäten,
  • erhöhen wir Transparenz und Nachvollziehbarkeit,
  • verhindern wir langfristige Blockierungen von Netzkapazitäten durch rein strategische Anfragen, 
  • priorisieren wir Projekte mit hoher Realisierungswahrscheinlichkeit,
  • sichern wir weiterhin eine bevorzugte Behandlung von Vorhaben der Daseinsvorsorge.

Was ändert sich konkret?

Die Nachfrage nach Netzanschlusskapazitäten ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Gleichzeitig sind die verfügbaren Kapazitäten in Teilen unseres Netzgebiets aufgrund bestehender Netzengpässe begrenzt.

Um freie Netzkapazitäten fair, transparent und diskriminierungsfrei zu vergeben, passen die E-Werk Netze ihr Verfahren zur Vergabe von Netzanschlüssen an.

Was bedeutet das für Kunden?

Für die meisten Kunden ändert sich nicht.

Änderungen gelten für...

  • Große Leistungsanfragen über 950 kW außerhalb der Daseinsvorsorge
  • Speicheranfragen mit zusätzlichem Netzbezug

Diese Anfragen werden künftig gesammelt und nach den festgelegten Kriterien bewertet. Dadurch werden Netzkapazitäten bevorzugt an Projekte vergeben, die besonders konkret und realisierungsnah sind. 
 

Keine Änderungen für...

  • Haushaltskunden in der Niederspannung
  • Letztverbraucher unterhalb 950 kW ohne Speicher
  • EEG-Anlagen
  • KWKG-Anlagen
  • Vorhaben der Daseinsvorsorge

In diesen Fällen gelten weiterhin die bestehenden Netzanschlussprozesse.
 

Zur Daseinsvorsorge zählen:

  • Einrichtungen im grundlegenden sozialen Dienst z. B. öffentliche Bildungseinrichtungen und Gesundheitsversorgung
  • Fernwärme- und Nahwärmeanlagen zur Versorgung von Kunden in der essentiellen
    Daseinsvorsorge.

So läuft das Verfahren ab

1

Anfrage einreichen

Sie reichen Ihre Netzanschlussanfrage oder Leistungserhöhung bei E-Werk Netze ein.

2

Prüfung und Priorisierung

Wir prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen und bewerten die Anfrage anhand festgelegter Kriterien, beispielsweise:

  • Projektfortschritt
  • Ortsgebundenheit
  • Zeitpunkt der Antragstellung
3

Zuteilung und Rückmeldung

Verfügbare Netzkapazitäten werden entsprechend der Bewertung zugeteilt. Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung zum Ergebnis und den nächsten Schritten.

Künftig wird zwischen verschiedenen Arten von Netzanschlussanfragen unterschieden:

1

Niederspannung

 

Vergabe nach dem Windhundprinzip.

  • Für Bezugsanschlüsse in der Niederspannung bleibt alles wie bisher.
2

Daseinsvorsorge in der Mittelspannung

Vergabe nach dem Windhundprinzip.

  • Für Bezugsanschlüsse in der Mittelspannung bleibt alles wie bisher. 
  • Voraussetzung ist die Erfüllung definierter Mindestkriterien bei der Anfrage.
3

Große Leistungsanfragen über 950 kW

Stichtagsbezogenes Vergabeverfahren.

  • Für Anschlussanfragen ohne Daseinsvorsorge gilt das neue Verfahren. 
  • Alle Anfragen werden gesammelt und zu festgelegten Stichtagen gemeinsam bewertet.

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Vergabeverfahren?
Ein Vergabeverfahren regelt, wie begrenzte elektrische Leistung im Stromnetz an neue oder bestehende Kunden verteilt wird. Ziel ist eine faire und transparente Zuteilung verfügbarer Netzkapazitäten.
Was bedeutet Daseinsvorsorge?

Zur Daseinsvorsorge zählen Einrichtungen und Vorhaben, die für die Versorgung und das öffentliche Leben von besonderer Bedeutung sind. Für diese Anfragen bleibt die bevorzugte Vergabe nach dem Windhundprinzip bestehen. 

Werden bestehende Netzanschlüsse beeinflusst?

Nein. Die Anpassungen betreffen die Vergabe neuer Netzanschlusskapazitäten beziehungsweise Leistungserhöhungen.

Ändert sich etwas für EEG- oder KWKG-Anlagen

Nein. Für EEG- und KWKG-Anlagen ergeben sich durch das neue Verfahren keine Änderungen. 

Ab wann gilt das neue Verfahren?

Das erste stichtagsbezogene Vergabeverfahren ist zum 31.12.2026 vorgesehen.

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