Strommast Wolfachtal

Bäume und Sträucher an Stromleitungen

Damit der Strom zuverlässig fließt, müssen Freileitungen regelmäßig von Bewuchs freigehalten werden. Schneiden Sie Bäume und Sträucher in Leitungsnähe rechtzeitig zurück. So helfen Sie, Störungen zu vermeiden und die Netzsicherheit zu gewährleisten.

Warum müssen Freileitungen freigehalten werden?

Wir sind als Stromnetzbetreiber verpflichtet, für den sicheren Betrieb der Freileitungen zu sorgen. Dazu gehören auch das Entfernen oder Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern, die die Anlagen gefährden könnten. Besonderes Augenmerk gilt hierbei den öffentlichen Flächen und Verkehrsräumen (§ 11 ENWG)

Welche Sicherheitsabstände gelten?

Um Störungen und Gefahren – wie Stromüberschläge oder Leitungsschäden – zu vermeiden, sind gesetzliche oder in Normen definierte Sicherheitsabstände zu Freileitungen einzuhalten. (VDE 0211 2)

Niederspannungsleitungen

Mindestens ein Meter Abstand zu Ästen und Zweigen, zuzüglich eines Wachstumszuschlags.

Mittelspannungsleitungen

Mindestens drei Meter Abstand, ebenfalls zuzüglich des natürlichen Zuwachses.
Diese Abstände müssen dauerhaft eingehalten werden. Daher ist beim Rückschnitt zusätzlich zum Mindestabstand das Wachstum bis zum erneuten Rückschnitt miteinzuberechnen.
 

Freileitungen

Hinweise für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken

  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Jahr den Abstand Ihrer Bäume und Sträucher zur Freileitung.
  • Berücksichtigen Sie das zu erwartende Wachstum bis zu Ihrer nächsten Kontrolle.
  • Halten Sie die Ergebnisse der Überprüfung schriftlich fest und machen Sie Fotos.
  • Berühren Sie Freileitungen bei der Überprüfung unter keinen Umständen mit Messgeräten, Zollstöcken oder anderen Gegenständen.
  • Melden Sie uns frühzeitig auffälliges Pflanzenwachstum oder drohende Gefährdungen, die Sie nicht selbst entfernen können.
  • Bei Gefahren, deren Einschätzung schwierig ist, unterstützen wir Sie gerne auf Anfrage.
     

Häufige Fragen

Wer ist für Bäume und Sträucher an Freileitungen verantwortlich?

Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind angehalten, eigenständig auf das Wachstum von Pflanzen in der Nähe von Freileitungen zu achten. 

Welcher Sicherheitsabstand muss zu Stromleitungen eingehalten werden?

Bei Niederspannungsfreileitungen beträgt der erforderliche Sicherheitsabstand mindestens einen Meter. Bei Mittelspannungsfreileitungen beträgt der Abstand mindestens drei Meter. Zusätzlich ist das zukünftige Wachstum zu berücksichtigen.

Warum müssen Freileitungen von Bewuchs freigehalten werden?

Um Störungen und Gefahren wie Stromüberschläge oder Leitungsschäden zu vermeiden, müssen definierte Sicherheitsabstände zu Freileitungen eingehalten werden. 

Werden Rückschnittmaßnahmen angekündigt?

Soweit möglich, werden Rückschnittmaßnahmen rechtzeitig angekündigt. In Notfällen, beispielsweise bei Störungen, können Maßnahmen auch ohne Rücksprache mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer erfolgen. 

Was passiert, wenn Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden?

Der Netzbetreiber ist berechtigt, Maßnahmen zur Herstellung oder Wiederherstellung der erforderlichen Schutzräume durchzuführen. 

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E-Werk Netze
E-Werk-Straße 1
77933 Lahr

Telefon: 07821 2800
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