Die E-Werk Netze GmbH & Co. KG übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i. S. d. Gesetzes, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer beziehungsweise den Anschlussnehmer getroffen wird.
Die E-Werk Netze GmbH & Co. KG wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen ausstatten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Soweit gemäß MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, werden die Netze Mittelbaden Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten:
Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers nach § 35 Abs. 1 MsbG insbesondere folgende Leistungen:
Die Entgelte für Standardleistungen des Messstellenbetriebs für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen sind als PDF-Datei unter Preise und Regelungen veröffentlicht.
Zusatzleistungen im Sinne von § 35 Absatz 2 MsbG können separat beauftragt werden. Die Entgelte für Zusatzleistungen (Beispiel: Bereitstellen von Strom- und Spannungswandlern) sind ebenso in der Übersicht Preise und Regelungen veröffentlicht. Die Preise und Regelungen werden regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die E-Werk Netze GmbH & Co. KG neue Zusatzleistungen anbieten, werden diese in die Übersicht Preise und Regelungen aufgenommen.