Mit Energy Sharing wird es möglich, Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage gemeinsam mit anderen zu nutzen. Der Strom wird dabei nicht über eine direkte Leitung weitergegeben, sondern über das öffentliche Stromnetz bilanziell zugeordnet. E-Werk Netze informiert auf dieser Seite über den aktuellen Stand, die wichtigsten Voraussetzungen und die nächsten Schritte.
Energy Sharing bedeutet, dass Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage gemeinsam genutzt wird. Der Strom wird nicht direkt per eigener Leitung zur anderen Person geschickt, sondern über das öffentliche Netz geliefert bzw. rechnerisch zugeordnet.
Im Unterschied zur klassischen Einspeisung wird der überschüssige Strom nicht nur allgemein ins Netz eingespeist, sondern konkreten Sharing-Abnehmern zugeordnet. Damit unterscheidet es sich auch von Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung, da die Belieferung nicht nur auf das eigene Gebäudes begrenzt ist, sondern der Strom über das öffentliche Netz auch mit Nachbarn geteilt werden kann.
Am Energy Sharing sind mindestens ein Sharing-Lieferant und ein Sharing-Abnehmer beteiligt. Der Sharing-Lieferant betreibt eine Erneuerbare-Energien-Anlage, zum Beispiel eine Solaranlage, und möchte überschüssigen Strom an Sharing-Abnehmer liefern. Der Sharing-Abnehmer ist Letztverbraucher und wird zusätzlich weiterhin über einen Reststrom-Lieferanten versorgt.
Nach Verbraucherzentrale können Nachbarschaften, Hausgemeinschaften oder Freunde Stromgemeinschaften bilden; Menschen ohne eigene PV-Anlage können lokalen Strom beziehen.
Für Mietgemeinschaften oder Mehrfamilienhäuser weist die Verbraucherzentrale darauf hin: Wenn Strom nur innerhalb eines Gebäudes ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes verteilt wird, handelt es sich rechtlich nicht um Energy Sharing, sondern um gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.